Der wohl größte Albtraum in der Schwangerschaft ist ein notwendiger Besuch beim Zahnarzt. Was tun, wenn der Kiefer schmerzt und eine Zahnbehandlung unumgänglich ist? Werdende Mütter quälen sich tagelang mit den Schmerzen, weil sie meinen, dass eine Behandlung ausschließlich ohne Betäubung möglich ist. Doch diese Sorge ist unberechtigt, denn es gibt Alternativen für eine schmerzlose Zahnbehandlung in der Schwangerschaft.
Zahnbehandlung unter örtlicher Betäubung
Sie sind schwanger und spüren diesen unerträglichen Schmerz im Kiefer. Ein Besuch beim Zahnarzt wird unumgänglich. Doch Sie werden schon unruhig bei dem Gedanken an die Behandlung. Kursierte lange das Gerücht, dass eine örtliche Betäubung in der Schwangerschaft nicht möglich sei und man den Behandlungsschmerz aushalten müsse. Doch lassen Sie sich die Angst nehmen. Ist eine Behandlung bei Ihrem Zahnarzt nötig, scheuen Sie sich nicht davor, diese durchführen zu lassen. Wichtig ist, dass Ihr Zahnarzt weiß, dass eine Schwangerschaft besteht. Wenn es zu verhindern ist, wird er deshalb keine Röntgenaufnahmen machen, die das Ungeborene gefährden könnte. Eine Betäubung der zu behandelnden Stelle ist kein Problem und Sie können die Zahnbehandlung in der Schwangerschaft ohne Schmerzen durchführen lassen, ohne Ihrem ungeborenen Kind zu schaden. Schwangeren Patientinnen wird ein Betäubungsmittel verabreicht, welches den Blutfluss der Placenta nicht beeinflusst und das Kind somit nicht unterversorgt wird. Die Narkosedosis wird so gering wie möglich gehalten.
Angstpatient – Lachgas in der Schwangerschaft
Gehören Sie zu den Angstpatienten, gibt es die Möglichkeiten einer Lachgaszuführung, die zu einer Art Dämmerschlaf führt. Eine kurzfristige Lachgasbehandlung gefährdet das Ungeborene nicht. Wichtig ist, dass die Zuführung des Gases nicht zu lange dauert und gleichzeitig genügend Sauerstoff verabreicht wird. Lachgas wird schnell über die Placenta an das Kind übertragen, sodass auch das Ungeborene von der dämpfenden Wirkung betroffen ist. Allerdings wird das Lachgas innerhalb weniger Minuten fast vollständig aus dem Körper des Babys wieder ausgeschieden. Die Behandlung mit Lachgas sollte mit dem Zahnarzt gut besprochen und nur angewendet werden, wenn es eine örtliche Betäubung aufgrund der Angst nicht möglich ist.
Fazit
Eine notwendige Zahnbehandlung mit einer örtlichen Betäubung ist in der Schwangerschaft ohne Bedenken und Folgeschäden für das ungeborene Kind möglich. Röntgenaufnahmen sollten möglichst vermieden werden. Der kurze Einsatz von Lachgas ist bei schwangeren Angstpatientinnen grundsätzlich möglich, solange eine gute Sauerstoffversorgung gewährleistet ist. Welche Narkose für Ihre Behandlung infrage kommt, sollte vorher ausführlich mit Ihrem Zahnarzt besprochen werden. Informieren Sie sich unbedingt über die Risiken und Nebenwirkungen über Narkosen in der Schwangerschaft und sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Frauenarzt.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Bedenken Sie: Auch der Stress, den sie durch Zahnschmerzen erfahren, ist nicht gut für Ihr ungeborenes Baby.