Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine eigene Akte für Sie als Patientin und Patient, die Sie selbst verwalten können. Sie schafft Transparenz in der Gesundheitsversorgung und ermöglicht perspektivisch den Austausch von Informationen, insbesondere zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichten, zwischen Ihnen, Ihren Ärzten, Ihrem Zahnarzt sowie Apotheken und Krankenhäusern. Welche Dokumente in der Akte gespeichert werden, entscheiden allein Sie als Patient. So können Sie medizinische Dokumente Ihrer behandelnden Ärzten und Zahnärzten einfach und sicher empfangen und darüber entscheiden, wer welche Informationen einsehen darf.
Welche Informationen können in der ePA gespeichert werden?
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Medikationsplan
- Arztbriefe
- Notfalldatensatz
Ab 2022 können weitere Dokumente und Untersuchungsergebnisse in der ePA abgelegt werden; beispielsweise Impfpass, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder, Zahnbonusheft oder Laborergebnisse.
Wie sicher ist die ePA?
Der Schutz Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Dementsprechend hoch sind die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.
Wer hat Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA?
Sie allein bestimmen, wer auf Ihre Daten zugreifen darf. Sie können Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder medizinischem Fachpersonal im Krankenhaus dazu Berechtigungen erteilen. Diese können Sie jederzeit widerrufen. In der ePA wird protokolliert, wer wann auf welche Ihrer Daten zugegriffen hat.
Werden die Aktivitäten in der Akte protokolliert?
Ja. Sämtliche Aktivitäten in Ihrer ePA werden protokolliert und können von Ihnen ab der Aktivität drei Jahre lang eingesehen werden.
Können Sie Ihre ePA löschen?
Ja. Sowohl einzelne Daten als auch die komplette ePA können Sie jederzeit löschen.