Hygiene und Qualität sind in der Zahnmedizin eine Selbstverständlichkeit und garantieren die Sicherheit in der Praxis. Die diesbezüglichen Vorschriften und Richtlinien sind gesetzlich bindend und werden streng kontrolliert. Darunter fallen die Praxisräume inklusive des Mobiliars, das Personal, die Instrumente, der Umgang mit den Patienten, aber auch die Behandlungsmethoden. Darüber hinaus sind die Vorgaben zur Handhabung und Reinigung der De-Kontaminations- und Reinigungsgeräte, wie zum Beispiel das Ultraschallbad, ebenfalls Teil des Hygienekonzeptes jeder Zahnarztpraxis. In Zeiten von Pandemien gelten besonders strenge Vorgaben.
Grundvoraussetzungen des Hygienemanagements einer Zahnarztpraxis
Für die gesamte Praxis und natürlich auch für die Spezialbereiche, wie Operationsbereiche etc., müssen detaillierte Arbeitsanweisungen, sowie ein Hygieneplan vorliegen. Alle Mitarbeiter müssen den Hygieneplan kennen, um die Sicherheit gewährleisten zu können. Darüber hinaus muss dieser auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die Praxisleitung muss eine Hygienefachkraft ernennen, die regelmäßig Schulungen besucht und die Mitarbeiter auf dem letzten Wissensstand hält.
Was ist hinsichtlich von Aerosolen zu beachten?
Der Aerosolbereich des Patienten beträgt 1,5 m. In diesem Umfeld sollten keine Gegenstände gelagert werden. Die Tastatur sollte mit einer Schutzfolie abgedeckt sein, da diese leichter zu reinigen ist als die Tastatur. Darüber hinaus muss bedacht werden, dass die Aerosolverbreitung im Sitzen eine andere ist als in der Liegeposition auf dem Behandlungsstuhl.
Wie ist zu desinfizieren?
Patientennahe Oberflächen, medizinisch-technische Geräte oder Gegenstände im Behandlungsbereich des Patienten müssen nach jedem Patienten durch Wischdesinfektion mit alkoholischen Mitteln desinfiziert werden. Diese müssen über eine VAH-Zertifizierung sowie über eine HBV-/HCV-/HIV-Wirksamkeit verfügen. Besteht der Verdacht auf Tuberkulose, muss ein tuberkulozide Desinfektionsverfahren angewandt werden.
Darüber hinaus müssen alle anderen Fläche oder Gegenstände, die sich nicht in der Nähe des Patienten befinden, aber durch Blut- oder Speichelspritzer kontaminiert wurden, ebenfalls desinfiziert werden. Am Ende eines Behandlungstages müssen alle klinisch verwendeten Bereiche desinfiziert werden. Alle anderen Bereiche müssen nur gründlich gereinigt werden. Darunter fällt die Rezeption, die Garderobe, das Wartezimmer, etc.
Blut, Eiter, etc. auf dem Boden muss sofort mit einem Zellstoff-Tupfer, der mit einem Flächendesinfektionsmittel getränkt wurde, abgetupft werden und mit einem in Desinfektionsmittel getränktem Tuch nachbehandelt werden. Für die Feuchtreinigung von Fußböden muss ein 2-fach-Putzkammer-Eimer verwendet werden, sodass eine neuerliche Verschmutzung verhindert wird.
Hygiene im Röntgenbereich
Intraorale Röntgenfilme müssen nach der Entnahme durch Wischtechnik desinfiziert werden. Ablageflächen für Kinnstützen, Filmhalter, Watterollen, etc. müssen nach jeder Behandlung desinfiziert werden. Trays verhindern die Kontamination der Oberflächen. Für die Fußböden gilt auch im Röntgenbereich derselbe Vorgang wie in der übrigen Praxis. Im Röntgenbereich muss eine Möglichkeit zur Händedesinfektion vorhanden sein.
Hygiene im Röntgenbereich
Die Bissnahmen, Prothesen, Kronen, etc. müssen sofort gereinigt und desinfiziert werden. Somit wird eine Infektion der Mitarbeiter des Dentallabors verhindert. Die Mitarbeiter der Praxis sind für den einwandfreien hygienischen Zustand aller Abformungen, etc. verantwortlich, die den Behandlungsbereich verlassen. Dabei ist vor allem die Verträglichkeit der Materialien mit den Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu beachten, da sich die Abdrücke sonst verformen können. Hinweise dazu finden sich in den Herstellerhinweisen auf den Verpackungen der Abdruckmaterialien.
Spezialbereiche einer Zahnarztpraxis
Das Wasser in Wasserbädern (Temperierung von Wachsplatten, Abformmaterialien, etc.) muss nach jedem Patienten gewechselt werden. Vor dem neuerlichen Befüllen müssen die Becken desinfiziert werden. Abdrücke aus dem Mund des Patienten müssen abgespült und danach in einem geschlossenen System desinfiziert werden (Tauch- und Sprühverfahren). Kronen, Zahnersatz müssen desinfiziert und unter Fließwasser gereinigt werden. Die Nutzung eines Ultraschallgerätes zur Reinigung ist erlaubt.
In einer Zahnarztpraxis wird viel Wasser verwendet. Die Keimzahl darf dafür 100 KbE pro Milliliter nicht überschreiten. Deshalb ist es notwendig, dass ein externes Labor die Koloniezahl und Legionellen überprüft. Übersteigen die erhaltenen Werte den Grenzwert, muss intensiver vor der Patientenbehandlung gespült werden bzw. eine Desinfektion vorgenommen werden.
Die Absauganlage unterliegt einem hohen Kontaminationsrisiko. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass ein Reflux (Rückfluss) durch die Anlage zum Patienten verhindert wird. Das ist dann gegeben, wenn der Schlauch unterhalb des Patienten geführt wird. Weitaus besser ist es, Absaugkanülen mit Nebenlufteinlässen zu verwenden. Natürlich muss die Anlage desinfiziert werden. Vorschriftsmäßig ist in der Absauganlage auch ein Amalgam-Abscheider integriert. Nach jedem Patienten müssen die Schlauchöffnungen außen und innen nach den Bestimmungen der Flächendesinfektion desinfiziert und mit kaltem Wasser nachgespült werden. Die Einwirkzeit ist einzuhalten. Siebe und Filter sind zu entnehmen und ebenfalls zu reinigen und desinfizieren.